Die geplante „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ soll laut einer Stellungnahme seitens der Bundesregierung vom 15. November 2021 noch Ende 2021 anlaufen.

Seit August 2021 liegt der aktuellste Entwurf der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ vor und wird aufgrund der vorgesehen maximalen Förderhöhe von 50 Mio. Euro vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission vertreten. Der Start des Programms wird trotzdem weiterhin für Ende 2021, spätestens Anfang 2022, angestrebt. Die Förderung soll dem „Wärmenetzsysteme 4.0“ Programm nachfolgen.

Im Rahmen des Programms soll ein jährlicher Zubau von durchschnittlich bis zu 400 MW erneuerbarer Wärmeerzeugerleistung und damit eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 2,4 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2030 erreicht werden. Bis 2025 soll im deutschen Fernwärmesektor ein Anteil von 25 % durch erneuerbare Energien und Abwärme gedeckt werden, bis 2030 sollen es 30 % werden.

Die BEW ist in drei Module gegliedert:
In „Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien“ werden Pläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Bestandsnetzen und Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen mit mindestens 75 % erneuerbaren Wärmequellen gefördert.

„Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)“ fördert den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % erneuerbaren Wärmequellen, erneuerbare Wärmequellen, Infrastruktur zur Wärmeverteilung und Netzoptimierung und Maßnahmen zur Dekarbonisierung im Rahmen eines Transformationsplans. Zudem werden unter anderem für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen Betriebskosten gefördert.

Unter „Modul 3: Einzelmaßnahmen“ sind schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen, Wärmespeicher oder direkt-elektrische Wärmeerzeuger förderfähig.

Neben anderen Förderbedingungen, beispielsweise bezüglich der notwendigen Anteile erneuerbarer Energien, ist im aktuellen Entwurf eine Mindestgröße für neu gebaute Wärmenetze von 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten vorgesehen. Eine daraus resultierende, von verschiedenen Verbänden aufgezeigte mögliche Förderlücke im Bereich kleiner Wärmenetze wurde durch eine Anpassung der Förderrichtlinien der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ geschlossen. Nach den seit Oktober 2021 gültigen Richtlinien werden hier auch Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert. Ein Gebäudenetz definiert sich laut Richtlinie als „Netz zur ausschließlichen Wärmeversorgung von bis zu 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten“, womit die Lücke zur BEW geschlossen wird.

Auch in der Wirtschaft werden über die seit 1. November 2021 novellierte „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ die Weichen für mehr Nachhaltigkeit gestellt. Erstmals werden auch Investitionen zur Ressourceneinsparung und für betriebsinternes Recycling gefördert. Aber auch die Förderung für außerbetriebliche Abwärmenutzung wurde gesteigert.

Quellen:
www.bmwi.de/Stellungnahme
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz