Regulatorische Rahmenbedingungen

Baden-Württemberg, Deutschland: Klimaschutzgesetz auf Landesebene

Die Region Baden-Württemberg  hat ca. 11,1 Millionen Einwohner, die sich auf insgesamt 1.101 Gemeinden verteilen. Im Jahr 2016 wiesen davon 587 Gemeinden eine Nah- bzw. Fernwärmeversorgung auf. Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) Klimaschutzziele, die teilweise im Rahmen des Klimaschutzgesetzes BW verbindlich festgeschrieben sind. Darunter fallen beispielsweise Minderungen der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050 bezogen auf das Jahr 1990. Um diese Ziele zu erreichen, muss auch der Wärmesektor umgebaut werden. Im seit Oktober 2020 gültigen novellierten Klimaschutzgesetz werden die 103 Stadtkreise und Großen Kreisstädte Baden-Württembergs zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Dadurch entstehen bis Dezember 2023 für über 50 % der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs Wärmepläne.

Eckdaten Fernwärme in Baden-Württemberg:

Status der Fernwärmeversorgung (2021)
  • Anzahl Wärmenetze: mehr als 587
  • Fernwärme-Einspeiseleistung: 11,3 TW
  • Anteil RES: 6 %
Strategie
  • Reduktion der CO2-Emissionen um 90 % ggü. 1990
  • Bis 2050 Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Gebäudewärme auf 80 %
  • Erneuerung bestehender fossiler Heizungen
  • Ausbau der Wärmedämmung im Bestand
  • Steigerung energetischer Sanierungen
Maßnahmen im (Fern-) Wärmesektor
  • Verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Gemeinden ab 20.000 Einwohner
  • Freiwillige kommunale Wärmeplanung für kleinere Kommunen
  • Förderung der Wärmeplanung
  • Förderprogramm Energieeffiziente Wärmenetze
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